Mitgliedsvereine

Mitgliedsvereine



Mitglied im Gemeindesportverband Lotte e. V. kann jeder Verein werden, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit wegen Förderung des Sports im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
  • Zugehörigkeit zu einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V.
  • Zuordnung einer Vereinskennziffer durch den Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.
  • Zugehörigkeit zu mindestens einem Fachverband
  • Sitz des betreffenden Sportvereins ist in der Gemeinde Lotte